- Ratgeber
Aktuelles und Wichtiges
Was Sie zum Thema Altersvorsorge, Pflegeimmobilien und Wohnen und Leben im Alter wissen müssen, finden Sie in unseren Blogbeiträgen. Suchen Sie nach einer speziellen Lösung für ein Problem oder stöbern Sie einfach durch unsere Inhalte.
Demographischer Wandel
Sichere Altersvorsorge – Welche Optionen zur Vorsorge gibt es?
Immobilien als Kapitalanlage – Sind Sie geeignet für Immobilien?
Gesundheits- und Pflegeimmobilien
Immobilien als Kapitalanlage: Pflegeimmobilie statt Eigentumswohnung?
Seniorengerechtes Wohnen: Die optimale Investition in Ihre Zukunft
- FAQ
Offene Fragen? Wir klären sie gerne persönlich mit Ihnen
Sie möchten TAKECARE, Senioren- und Pflegeimmobilien oder Ihre persönlichen Möglichkeiten besser verstehen? Im Erstgespräch klären wir Ihre Fragen in Ruhe und ohne Verpflichtung.
Wie funktioniert eine Senioren- und Pflegeimmobilie als Kapitalanlage?
Sie kaufen ein einzelnes Apartment in einer Pflegeeinrichtung und werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Anders als bei einer klassischen Wohnung kümmern Sie sich nicht selbst um Vermietung, Mietersuche oder Instandhaltung. Das übernimmt der Betreiber der Einrichtung über einen langfristigen Mietvertrag, meist über 20 bis 25 Jahre. Sie erhalten dafür eine feste, monatliche Miete, unabhängig davon, ob Ihr konkretes Apartment gerade belegt ist. Das Mietausfallrisiko liegt beim Betreiber, nicht bei Ihnen. Kurz gesagt: Sie investieren in eine Immobilie mit gesellschaftlichem Bedarf und geben den Verwaltungsaufwand vollständig ab.
Muss ich mich selbst um die Verwaltung kümmern?
Nein. Ein professioneller Betreiber und ein Hausverwalter übernehmen alles im laufenden Betrieb: Personal, Belegung, Reinigung, Schönheitsreparaturen. Als Eigentümer bist du nur für die Substanz des Gebäudes verantwortlich, also Dach und tragende Strukturen. Den Rest tragen Betreiber und Hausverwalter.
Welche Steuervorteile gibt es?
Als Eigentümer einer vermieteten Pflegeimmobilie können Sie in der Regel von steuerlichen Effekten profitieren, etwa durch die Abschreibung des Gebäudes (AfA) und die Absetzbarkeit von Finanzierungskosten. Wie sich das konkret auswirkt, ist immer individuell und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die möglichen steuerlichen Effekte ordnen wir gemeinsam in Ihrer persönlichen Beispielrechnung ein. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir Ihnen zusätzlich Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.
Ihre Fragen persönlich klären
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen
- Kostenlos
- Unverbindlich
- ca. 20 Minuten
Ihre Fragen persönlich klären
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen
- Kostenlos
- Unverbindlich
- ca. 20 Minuten
Wie funktioniert eine Senioren- und Pflegeimmobilie als Kapitalanlage?
Sie kaufen ein einzelnes Apartment in einer Pflegeeinrichtung und werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Anders als bei einer klassischen Wohnung kümmern Sie sich nicht selbst um Vermietung, Mietersuche oder Instandhaltung. Das übernimmt der Betreiber der Einrichtung über einen langfristigen Mietvertrag, meist über 20 bis 25 Jahre. Sie erhalten dafür eine feste, monatliche Miete, unabhängig davon, ob Ihr konkretes Apartment gerade belegt ist. Das Mietausfallrisiko liegt beim Betreiber, nicht bei Ihnen. Kurz gesagt: Sie investieren in eine Immobilie mit gesellschaftlichem Bedarf und geben den Verwaltungsaufwand vollständig ab.
Muss ich mich selbst um die Verwaltung kümmern?
Nein. Ein professioneller Betreiber und ein Hausverwalter übernehmen alles im laufenden Betrieb: Personal, Belegung, Reinigung, Schönheitsreparaturen. Als Eigentümer bist du nur für die Substanz des Gebäudes verantwortlich, also Dach und tragende Strukturen. Den Rest tragen Betreiber und Hausverwalter.
Welche Steuervorteile gibt es?
Als Eigentümer einer vermieteten Pflegeimmobilie können Sie in der Regel von steuerlichen Effekten profitieren, etwa durch die Abschreibung des Gebäudes (AfA) und die Absetzbarkeit von Finanzierungskosten. Wie sich das konkret auswirkt, ist immer individuell und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die möglichen steuerlichen Effekte ordnen wir gemeinsam in Ihrer persönlichen Beispielrechnung ein. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir Ihnen zusätzlich Ihren Steuerberater hinzuzuziehen.