TAKECARE Glossar
Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer fällt auf die Veranlagung von Kapital an und ist der Nachfolger der Kapitalertragssteuer. D.h., dass Erträge aus Kapitaleinkünften nicht in die Betrachtung der Einkommensteuer einfließen, sondern durch einen pauschalen Steuersatz separat abgegolten werden.

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