Als Betreiber einer Pflegeimmobilie wird ein Pflegedienstleistungsunternehmen eingesetzt, dass einen Pachtvertrag mit der Eigentümergemeinschaft schließt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer privaten, öffentlichen oder freigemeinnützigen Trägerschaft. Üblicherweise übernimmt der Betreiber sowohl die Verantwortung der Instandhaltungsmaßnahmen sowie den gesamten operativen Betrieb der Pflegeeinrichtung.