Eine Instandhaltungsrücklage ist bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich vorgeschrieben, bzw. im Rahmen des WEG dringend empfohlen. Dabei wird der monatliche Betrag als „Spar Topf“ für etwaige Instandhaltungsmaßnahmen oder Reparaturen des Wohnobjekts vorgesehen.