Das Sachwertverfahren dient zur Bewertung von Immobilien und wird primär im privaten Bereich angewendet, da erzielbare Miet- oder Pachteinnahmen nicht berücksichtigt werden. Zur Wertermittlung wird ein Wiederbeschaffungswert, also die Kosten zum Neubau der Immobilie in der Gegenwart, gebildet und anschließend werden Abzüge wegen Abnutzung angesetzt.