Das Sachwertverfahren dient zur Bewertung von Immobilien und wird primär im privaten Bereich angewandt, da erzielbare Miet- oder Pachteinnahmen nicht berücksichtigt werden. Zur Wertermittlung wird ein Wiederbeschaffungswert, also die Kosten zum Neubau der Immobilie in der Gegenwart gebildet, und anschließend Abzüge wegen Abnutzung angesetzt.