Durch die Teilungserklärung weist der Eigentümer einer Immobilie das Grundbuchamt an, das Objekt in einzelne Miteigentumsanteile aufzuteilen und eine formelle Aufteilung des Gebäudes in Einzeleinheiten vorzunehmen. In der Teilungserklärung sind außerdem die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer geregelt.