Die Verweisurkunde, auch Bezugsurkunde genannt, ist die Gesamtheit aller relevanten Unterlagen, die das Kaufobjekt betreffen. Sie wird bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags nicht vorgelesen, sondern der Notar verweist als Anlage auf diese Unterlagen. Die Bezugsurkunde und der Kaufvertragsentwurf müssen gesetzlich vorgeschrieben mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin dem Käufer zugehen, damit dieser ausreichend Zeit hat, die Unterlagen zu prüfen.