Der MDK ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
- Begutachtung für die Krankenversicherung
- Beratung der medizinischen Versorgungsfragen
- Begutachtung für die Pflegeversicherung
- Sicherung der Pflegequalität
Die aufgezählten Aufgabengebiete sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.