In der Regel bezieht sich die Mietsicherung eines Mietverhältnisses auf die vorab zu zahlende Mietkaution. Sie dient der Absicherung des Vermieters und darf einbehalten werden, wenn sich der Mieter nicht an die ordnungsgemäßen vertraglichen Zahlungsvereinbarungen hält oder Beschädigungen an der Immobile vorliegen. Die Mietsicherung darf den Betrag von drei Monatsmieten nicht übersteigen und ist nach Auszug und einer festgelegten Frist dem ehemaligen Mieter zurückzuzahlen.