Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer fällt auf die Veranlagung von Kapital an und ist der Nachfolger der Kapitalertragssteuer. D.h., dass Erträge aus Kapitaleinkünften nicht in die Betrachtung der Einkommensteuer einfließen, sondern durch einen pauschalen Steuersatz separat abgegolten werden.

Wohnungseigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz die oberste Instanz, die in regelmäßigen Abständen tagt und in deren Rahmen die Selbstverwaltung sowie Beschluss- und Willensbildung der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird.

Zinsbindung

Die Zinsbindung wird im Rahmen eines Kredit- oder Darlehensvertrags festgelegt. Sie bestimmt, wie lange ein bestimmter Darlehenszins wirksam ist und wann und in welcher Form der Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindungsfrist geändert werden kann.

Spekulationssteuer

Die Spekulationssteuer wird für Privatpersonen dann fällig, wenn Sie Einkünfte aus der Veräußerung privater Vermögensgegenstände, Kapitalanlagen oder Wertpapieren erzielen. Beim Verkauf einer Immobilie entfällt diese Steuer, wenn zwischen Kauf und Wiederverkauf mehr als zehn Jahre liegen.

Standortanalyse

Auf der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Investition wird üblicherweise eine Standortanalyse durchgeführt. Im Bereich der Pflegeimmobilien wird dabei besonders die Mikro- und Makrolage untersucht. Das ist wichtig, um sicherzustellen, dass an dem gewählten Standort ausreichend Nachfrage besteht und die Rahmenbedingungen den Betrieb einer Pflegeimmobilie ermöglichen.

Teileigentum

Als Teileigentum wird im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts die Gebäude- und Raumfläche bezeichnet, die nicht dem Wohnzweck dient. In einem Pflegeheim zählen die einzelnen Pflegeappartements dazu, da sie in der Regel nicht über eine Küche verfügen, die in zu Wohnzwecken dienenden Räumen erforderlich ist.

Teilungserklärung

Durch die Teilungserklärung weist der Eigentümer einer Immobilie das Grundbuchamt an, das Objekt in einzelne Miteigentumsanteile aufzuteilen und eine formelle Aufteilung des Gebäudes in Einzeleinheiten vorzunehmen. In der Teilungserklärung sind außerdem die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer geregelt.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren dient der Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks und bestimmt diese anhand von am Markt tatsächlich erzielten Preisen für vergleichbare Objekte.

Verwahrstelle

Als Verwahrstelle dienen in der Regel Kreditinstitute, die Investitionsvermögen oder Sondervermögen von Fonds und Wertpapierdepots verwahren. Sie dient zur Kontrolle und Überwachung von großen Geldmengen.

Sondereigentums-Verwalter

Der Sondereigentums-Verwalter einer Pflegeimmobilie kümmert sich im Auftrag der Eigentümergemeinschaft um die Vermieter-typischen Aufgaben. Er übernimmt die Kommunikation mit dem Pächter, koordiniert Instandhaltungsmaßnahmen und kommt allen buchhalterischen Pflichten im Rahmen der Verwaltung nach. Dabei handelt er stets im Interesse der Eigentümergemeinschaft.

Anmeldung

Termin:

TAKECARE - NACHHALTIG - SOZIAL - INVESTIEREN

»MyCare+«

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