Die notarielle Beurkundung eines Immobilienerwerbs kann auf zwei verschiedene Arten vollzogen werden. In der Praxis ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam einen Notar auswählen, der die Beurkundung mit beiden Parteien durchgeführt. Sollte das aus räumlichen oder zeitlichen Gründen nicht möglich sein, gibt es die Möglichkeit des Angebotsannahmeverfahrens. Hier übermittelt der Käufer dem Verkäufer ein notarielles und zudem befristetes Kaufangebot. Der Verkäufer kann dieses nun von einem Notar seiner Wahl beurkunden lassen und damit annehmen.