Die notarielle Beurkundung eines Immobilienerwerbs kann auf zwei verschiedene Arten vollzogen werden. In der Praxis üblich ist, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam einen Notar auswählen und dort die Beurkundung gemeinsam durchgeführt wird. Sollte das aus räumlichen oder zeitlichen Gründen nicht möglich sein, gibt es die Möglichkeit des Angebotsannahmeverfahrens. Hier übermittelt der Käufer dem Verkäufer ein notarielles und zudem befristetes Kaufangebot. Der Verkäufer kann dieses nun von einem Notar seiner Wahl beurkunden lassen und damit annehmen.