Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer fällt auf die Veranlagung von Kapital an und ist der Nachfolger der Kapitalertragssteuer. D.h., dass Erträge aus Kapitaleinkünften nicht in die Betrachtung der Einkommensteuer einfließen, sondern durch einen pauschalen Steuersatz separat abgegolten werden.

Sie haben Fragen zu Gesundheits- und Pflegeimmobilien von TAKECARE oder wünschen eine persönliche Beratung? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.