Als Baulast wird eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung bezeichnet, die im Baulastenverzeichnis eines Grundstücks eingetragen wird. Diese Baulast ist vom Eigentümer zu dulden. Ein übliches Beispiel ist die Erschließungsbaulast, die es Dritten ermöglicht, das Grundstück als Zu- oder Durchfahrt zu nutzen.