Die Ersteinrichtung bezeichnet das gesamte Inventar, welches nach erfolgtem Bau z.B.eines Altenpflegeheims angeschafft und eingebaut werden muss. Diese Kosten sind i.d.R. durch den Betreiber zu entrichten, welcher demnach auch Eigentümer dieser Einrichtung bleibt und für deren Instandhaltung er verantwortlich ist.