Die Ersteinrichtung bezeichnet das gesamte Inventar, das nach erfolgtem Bau z. B.eines Altenpflegeheims angeschafft und eingebaut werden muss. Diese Kosten sind i. d. R. durch den Betreiber zu entrichten, der demnach auch Eigentümer dieser Einrichtung bleibt und für ihre Instandhaltung verantwortlich ist.