Als Grundbuch bezeichnet man ein öffentliches Register, wo alle Grundstücke, mit deren Eigentums- und Schuldverhältnissen dokumentiert werden. Das Grundbuch besteht neben dem Bestandsverzeichnis aus 3 weiteren Abteilungen die folgenden Informationen enthalten:
Abteilung 1: enthält Informationen zu den Eigentümern und rechtlichen Eigentumsverhältnissen.
Abteilung 2: führt alle Beschränkungen und Lasten, die für einen Kaufinteressenten relevant sein könnten, auf. Dazu beinhaltet die Abteilung 2 auch die Nutzungs – Nießbrauchrechte und Erbbaurechte. Die Auflassungsvormerkung wird ebenfalls hier eingetragen.
Abteilung 3: enthält Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, welche auf das betreffende Objekt eingetragen sind. Diese Grundpfandrechte dienen als Sicherheit für Gläubiger.