TAKECARE Glossar
Grundbuch

Grundbuch

Als Grundbuch bezeichnet man ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke mit ihren Eigentums- und Schuldverhältnissen dokumentiert sind. Das Grundbuch besteht neben dem Bestandsverzeichnis aus drei weiteren Abteilungen die folgenden Informationen enthalten:
Abteilung 1: Enthält Informationen zu den Eigentümern und rechtlichen Eigentumsverhältnissen.
Abteilung 2: Führt alle Beschränkungen und Lasten auf, die für einen Kaufinteressenten relevant sein könnten. Dazu beinhaltet die Abteilung 2 auch die Nutzungs-, Nießbrauch- und Erbbaurechte. Die Auflassungsvormerkung wird ebenfalls hier eingetragen.
Abteilung 3: Enthält Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, die auf das betreffende Objekt eingetragen sind. Diese Grundpfandrechte dienen als Sicherheit für Gläubiger.

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