Die Spekulationssteuer wird für Privatpersonen dann fällig, wenn Sie Einkünfte aus der Veräußerung privater Vermögensgegenstände, Kapitalanlagen oder Wertpapieren erzielen. Beim Verkauf einer Immobilie entfällt diese Steuer, wenn zwischen Kauf und Wiederverkauf mehr als zehn Jahre liegen.