Wohnungseigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz die oberste Instanz, die in regelmäßigen Abständen tagt und in deren Rahmen die Selbstverwaltung sowie Beschluss- und Willensbildung der Eigentümergemeinschaft beschlossen wird.

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