Im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung wird festgestellt, ob der Investor über genügend Kenntnisse zur gewählten Anlageklasse verfügt und die Risiken seiner Entscheidung einschätzen kann. Bei Immobiliengeschäften ist die Prüfung freiwillig. Bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten hingegen besteht laut Wertpapierhandelsgesetz eine Pflicht.