Die Auflassungsvormerkung erfolgt bei Immobilien oder Grundstücken direkt nach dem Abschluss eines Kaufvertrags. Sie dient als Schutz des Käufers im Grundbuch, da sichergestellt wird, dass der Verkäufer das Objekt nicht doppelt verkaufen kann. Nachdem der Kaufpreis gezahlt und der Vertrag erfüllt wurde, wird die Vormerkung des Käufers gelöscht und er wird im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.