Im Kontext von Immobilien ist mit der Indexierung eine Wertsicherungsklausel gemeint. Diese soll sicherstellen, dass die Pacht oder Miete einer Immobilie entsprechend der Inflation ansteigt oder bei Deflation auch sinkt. Im Vertrag wird dazu ein Basisjahr festgelegt und der Anteil, zu dem die Anpassung vorgenommen werden soll.