MDK-System

Der MDK ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Begutachtung für die Krankenversicherung
  • Beratung der medizinischen Versorgungsfragen
  • Begutachtung für die Pflegeversicherung
  • Sicherung der Pflegequalität

Die aufgezählten Aufgabengebiete sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt.

Sie haben Fragen zu Gesundheits- und Pflegeimmobilien von TAKECARE oder wünschen eine persönliche Beratung? Unsere Experten stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und nehmen Sie Kontakt mit uns auf.