In der Regel bezieht sich die Mietsicherung eines Mietverhältnisses auf die vorab zu zahlende Mietkaution, die zur Absicherung des Vermieters im Falle, dass sich der Mieter nicht an die ordnungsgemäßen vertraglichen Zahlungsvereinbarungen hält oder im Falle von Beschädigungen einbehalten werden darf. Die Mietsicherung darf den Betrag von 3 Monatsmieten nicht übersteigen und ist nach Auszug und einer festgelegten Frist zurückzuzahlen.