Pacht

Als Pacht wird die Gebrauchsüberlassung eines Objekts auf Zeit bezeichnet. Dem Pächter ermöglicht das, Geschäft mit dem Objekt zu generieren und Erträge zu erzielen. Als Gegenleistung entrichtet er an den Eigentümer eine Pacht. Der Unterschied zur Miete ist, dass der Pächter zum wirtschaftlichen Handeln berechtigt ist und der Mieter nicht.

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