Als Pacht wird die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit bezeichnet. Dem Pächter ermöglicht dies die Früchte anzubauen und Erträge zu erzielen. Als Gegenleistung entrichtet er an den Eigentümer eine Pacht. Der Unterschied zur Miete ist, dass der Pächter zur Fruchtziehung berechtigt ist und der Mieter nicht.