Die Patronatserklärung kann ein Bestandteil von Pachtverträgen sein. Große Anbieter von Pflegedienstleistungen arbeiten auf regionaler Ebene häufig mit Projektgesellschaften oder Regionalgesellschaften. Zur finanziellen Absicherung kann in Pachtverträgen vereinbart sein, dass die Muttergesellschaft für die Projektgesellschaft haftet und diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln versorgt. Dadurch ist langfristige Liquidität gewährleistet.