Die Patronatserklärung kann ein Bestandteil von Pachtverträgen sein. Große Anbieter von Pflegedienstleistungen arbeiten auf regionaler Ebene häufig mit Projektgesellschaften oder Regionalgesellschaften zusammen. Zur finanziellen Absicherung kann in Pachtverträgen vereinbart sein, dass die Muttergesellschaft für die Projektgesellschaft haftet und diese mit ausreichenden finanziellen Mitteln versorgt. Dadurch ist eine langfristige Liquidität gewährleistet.