Der Pachtvertrag regelt das Dauerschuldverhältnis zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und dem Pächter. Der Eigentümer gestattet im Rahmen dieses Vertrags dem Pächter die Nutzung des Pachtgegenstands zur Fruchtziehung. Im Bereich der Pflegeimmobilien sind Pachtverträge üblicherweise auf 20 Jahre geschlossen mit zwei Verlängerungsoptionen zu jeweils fünf weiteren Jahren versehen.