Der Pachtvertrag regelt das Dauerschuldverhältnis zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und dem Pächter. Der Eigentümer gestattet dem Pächter im Rahmen des Vertrags die wirtschaftliche Nutzung des Pachtgegenstands. Im Bereich der Pflegeimmobilien sind Pachtverträge üblicherweise auf 20 Jahre geschlossen mit zwei Verlängerungsoptionen zu jeweils fünf weiteren Jahren versehen.