Neubau

Neubauten sind in der Regel vom Bauträger erst kürzlich fertiggestellte und errichtete Objekte, in denen ein Erstbezug möglich ist. Ein wichtiger Unterschied zu einer Bestandsimmobilie ist die fünfjährige Gewährleistungsfrist gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

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