Der Eigentümer einigt sich häufig mit dem Betreiber einer Pflegeimmobilie auf eine Beteiligung an den anfallenden Kosten. So beteiligt sich der Eigentümer zum Beispiel am Kauf einer Großküche oder an anderen großen Posten. Als Investor und Käufer eines Pflegeappartments wird eine solche Beteiligung nicht gefordert.