Der Eigentümer einigt sich häufig mit dem Betreiber einer Pflegeimmobilie auf eine Beteiligung an den anfallenden Kosten. So steuert der Eigentümer zum Beispiel Geld zum Kauf einer Großküche dazu oder beteiligt sich an anderen großen Posten. Als Investor und Käufer eines Pflegeappartments wird eine solche Beteiligung nicht gefordert.